Drogenhändler verstößt gegen Bewährungsauflagen
Ein 34-Jähriger, der sich nicht an die vom Gericht festgelegten Bewährungsauflagen gehalten hatte, konnte durch die Bundespolizei festgenommen werden.
Neuenburg am Rhein (ots) - Jetzt sitzt er in Haft.
Am Sonntagnachmittag (30.08.2026) geriet der afghanische Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei.
Bei der folgenden Personalienüberprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln war der Gesuchte 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Weil der Mann sich in der Folge nicht an die Auflagen hielt, erließ das zuständige Gericht vor sechs Jahren einen Sicherungshaftbefehl. Jetzt erfolgte nach der Festnahme und Richtervorführung die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Am Sonntagnachmittag (30.08.2026) geriet der afghanische Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei.
Bei der folgenden Personalienüberprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln war der Gesuchte 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Weil der Mann sich in der Folge nicht an die Auflagen hielt, erließ das zuständige Gericht vor sechs Jahren einen Sicherungshaftbefehl. Jetzt erfolgte nach der Festnahme und Richtervorführung die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Baden-Württemberg