Bundespolizei vollstreckt Gerichtsschulden
Ein wegen unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz verurteilter und mit Haftbefehl gesuchter Mann, versuchte sich erfolglos seiner Strafe in Deutschland zu entziehen.
Weil am Rhein (ots) - Durch die Zahlung der offenen Justizkosten entging er dem Gefängnis.
Am Samstagabend (12.09.2026) kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls den 31-Jährigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn bei der Ausreise in die Schweiz. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis verurteilte ein Gericht den russischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 1.788 Euro. Da der Mann weder die Geldstrafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden vor wenigen Wochen Haftbefehl. Zuständigkeitshalber übernahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei den in der Schweiz wohnhaften Mann. Da er die Geldstrafe vor Ort beglich, entging er einer Haftstrafe.
Am Samstagabend (12.09.2026) kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls den 31-Jährigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn bei der Ausreise in die Schweiz. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis verurteilte ein Gericht den russischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 1.788 Euro. Da der Mann weder die Geldstrafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden vor wenigen Wochen Haftbefehl. Zuständigkeitshalber übernahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei den in der Schweiz wohnhaften Mann. Da er die Geldstrafe vor Ort beglich, entging er einer Haftstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg