Mehrfach Notbremse im ICE betätigt
In einem ICE auf der Fahrt von Frankfurt am Main nach Ulm wurde am Mittwochmorgen (19.08.2026) mehrfach die Notbremse gezogen.
Wernau / Merklingen / Ulm (ots) - Derzeitigen Erkenntnissen zufolge soll ein bislang unbekannter Verdächtiger gegen 06:00 Uhr zunächst auf Höhe der Ortschaft Wernau am Neckar einen der Nothaltegriffe des Zuges betätigt haben. Der ICE wurde hierdurch bis zum Stillstand abgebremst. Nachdem keine Gefahrensituation festgestellt werden konnte, setzte der Zug seine Fahrt fort. Kurz darauf wurde offenbar zwischen Wendlingen und Merklingen erneut eine Notbremse betätigt, woraufhin der ICE zum wiederholten Male auf freier Strecke zum Stehen kam. Durch die außerplanmäßigen Bremsungen wurden keine Fahrgäste verletzt.
Durch die informierten Einsatzkräfte der Bundespolizei konnte nach dem Halt des Zuges am Hauptbahnhof Ulm ein 22-jähriger Verdächtiger kontrolliert werden. Der Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurde wohl zuvor durch den Zugbegleiter ohne gültigen Fahrausweis im Zug angetroffen. Anschließend soll der Mann mehrfach ohne erkennbares Ziel durch den ICE gelaufen sein.
Da sich der 22-Jährige zudem unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde er zur Durchführung weiterer Maßnahmen zur Dienststelle verbracht. Ob er auch für die Betätigungen der Nothaltegriffe verantwortlich war, muss nun im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens geklärt werden.
Durch die informierten Einsatzkräfte der Bundespolizei konnte nach dem Halt des Zuges am Hauptbahnhof Ulm ein 22-jähriger Verdächtiger kontrolliert werden. Der Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurde wohl zuvor durch den Zugbegleiter ohne gültigen Fahrausweis im Zug angetroffen. Anschließend soll der Mann mehrfach ohne erkennbares Ziel durch den ICE gelaufen sein.
Da sich der 22-Jährige zudem unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde er zur Durchführung weiterer Maßnahmen zur Dienststelle verbracht. Ob er auch für die Betätigungen der Nothaltegriffe verantwortlich war, muss nun im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens geklärt werden.
Quelle: Baden-Württemberg