Lebensgefahr: 22-Jähriger fährt außerhalb des Zuges mit
In Lebensgefahr begeben hat sich am Samstagmorgen (11.07.2026) ein 22 Jahre alter Mann in Stuttgart.
Stuttgart (ots) - Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der 22-jährige deutsche Staatsangehörige gegen 08:00 Uhr im Bereich des Lokführers außerhalb eines Metropolexpresses mit, als dieser vom Hauptbahnhof Stuttgart in Richtung Tübingen losfuhr. Hierbei soll er sich an der Einstiegshilfe festgehalten haben, bevor ihn der ebenfalls im Führerstand mitfahrende Ersatzlokführer wohl auf Höhe des alten Rosensteintunnels bemerkte. Umgehend stoppte der Lokführer den Zug und brachte den 22-Jährigen ins Innere. Anschließend informierte er eine Streife der Bundespolizei, welche den Mann beim Halt in Bad Cannstatt antraf, kontrollierte und eindringlich auf die Gefahren hinwies. Er muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitfahren auf Zügen lebensgefährlich ist.
Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten der Züge kann es vorkommen, dass Bahnsurfer den Halt
verlieren und gegen Hindernisse wie Oberleitungsmasten, Schilder oder Bäume prallen. Vielen
Personen ist nicht bewusst, dass die Bahn-Oberleitung eine Spannung von 15.000 Volt führt. Das ist
etwa 65 Mal mehr als in der Steckdose zu Hause. Schon bei bloßer Annäherung kann es zu einem
lebensbedrohlichen Stromüberschlag kommen. Hierzu muss man die Oberleitung nicht einmal
berühren.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitfahren auf Zügen lebensgefährlich ist.
Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten der Züge kann es vorkommen, dass Bahnsurfer den Halt
verlieren und gegen Hindernisse wie Oberleitungsmasten, Schilder oder Bäume prallen. Vielen
Personen ist nicht bewusst, dass die Bahn-Oberleitung eine Spannung von 15.000 Volt führt. Das ist
etwa 65 Mal mehr als in der Steckdose zu Hause. Schon bei bloßer Annäherung kann es zu einem
lebensbedrohlichen Stromüberschlag kommen. Hierzu muss man die Oberleitung nicht einmal
berühren.
Quelle: Baden-Württemberg