Holzpfosten auf Gleise geworfen
Drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren haben am Sonntagabend (17.05.2026) mehrere Holzpfosten auf die Bahnstrecke bei Kirchheim (Neckar) geworfen.
Kirchheim (Neckar) (ots) - Nach derzeitigen Ermittlungen hielten sich die Jugendlichen mit deutscher, albanischer und rumänischer Staatsangehörigkeit gegen 19:35 Uhr im Bereich der Weinberge auf einem Tunnel oberhalb der Bahnstrecke auf, als sie die Pfosten wohl in den Gleisbereich warfen. Anschließend sollen sich die 14- und 15-Jährigen auf die Gleise begeben und die hölzernen Pfosten wieder entfernt haben, bevor sie aktuellen Informationen zufolge in den Tunnel liefen. Alarmierte Beamte der Landespolizei kontrollierten die Tatverdächtigen nach einem kurzen Fluchtversuch und übergaben sie im Anschluss an die Erziehungsberechtigten.
Aufgrund des Vorfalls mussten die Gleise für über eine Stunde gesperrt werden.
Die zuständige Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang: Aufgelegte Hindernisse können einen Zug zur Entgleisung bringen. Durch umherfliegende Gegenstände gefährden die Täter sich nicht nur selbst massiv, sondern vor allem auch Zugpassagiere und wartende Reisende. Auch Aufenthalte im Gleisbereich sind lebensgefährlich. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Aufgrund des Vorfalls mussten die Gleise für über eine Stunde gesperrt werden.
Die zuständige Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang: Aufgelegte Hindernisse können einen Zug zur Entgleisung bringen. Durch umherfliegende Gegenstände gefährden die Täter sich nicht nur selbst massiv, sondern vor allem auch Zugpassagiere und wartende Reisende. Auch Aufenthalte im Gleisbereich sind lebensgefährlich. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg