Abkürzung über die Gleise: 76-Jährige begibt sich in Lebensgefahr und wird verletzt
Zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ist es am Sonntagnachmittag (05.07.2026) am Haltepunkt in Sülzbach gekommen.
Sülzbach (ots) - Nach derzeitigem Kenntnisstand überquerte eine 76 Jahre alte Frau gegen 15:45 Uhr unbefugt die Gleise, um vom Bahnsteig 2 zu Bahnsteig 1 zu gelangen. Zuvor sollen andere Reisende versucht haben, sie davon abzuhalten. Noch bevor die Frau auf Bahnsteig 1 gelangte, näherte sich eine durchfahrende Regionalbahn dem Haltepunkt mit einer Geschwindigkeit von ca. 110km/h. Ein Reisender versuchte, aktuellen Informationen zufolge der 76-jährigen deutschen Staatsangehörigen auf den Bahnsteig zu helfen, während andere Personen den Lokführer durch Winken auf die Situation aufmerksam machten. Umgehend leitete dieser bei Erkennen der Gefahr eine Schnellbremsung ein, konnte jedoch ein Touchieren der Frau nicht verhindern. Sie wurde hierbei wohl am Bein verletzt und mittels eines alarmierten Rettungsdienstes in ein Krankenhaus gebracht.
Durch den Vorfall musste der Haltepunkt für knapp zwei Stunden gesperrt werden, weshalb es zu bahnbetrieblichen Auswirkungen kam.
Die zuständige Bundespolizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Durch den Vorfall musste der Haltepunkt für knapp zwei Stunden gesperrt werden, weshalb es zu bahnbetrieblichen Auswirkungen kam.
Die zuständige Bundespolizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg