Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Am 13. Mai 2026 kam es zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Bahnhof Offenburg.
Offenburg (ots) - Eine 21-jährige deutsche Staatsangehörige reiste in Begleitung ihres Kindes mit der Regionalbahn. Bei der Fahrscheinkontrolle zeigte sie zunächst ein ungültiges Zugticket vor. Als der Zugbegleiter sie darauf hinwies, zeigte die 21-Jährige ein Deutschlandticket vor, das jedoch auf eine andere Person ausgestellt war. Sie verweigerte die Angabe ihrer Personalien. Daraufhin zog der Zugbegleiter die Bundespolizei hinzu. Am Bahnhof Offenburg trafen die Beamten auf eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Zugbegleitern und der Frau. Aufgrund des Verdachts des Erschleichens von Leistungen und Betrugs sollte die Identität der Frau festgestellt werden.
Die 21-Jährige weigerte sich, sich gegenüber den Beamten auszuweisen und ihre Personalien anzugeben. Trotz mehrfacher Androhung, die Maßnahme mit Zwang durchzusetzen, zeigte sich die Frau weiterhin uneinsichtig.
Zur Identitätsfeststellung sollte die Frau zur Dienststelle verbracht werden. Dabei setzte sie sich körperlich gegen die Maßnahme zur Wehr. Aufgrund dessen wurde sie gefesselt. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde sie entlassen. Gegen sie wurde Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichen von Leistungen und Betrugs erstattet.
Die 21-Jährige weigerte sich, sich gegenüber den Beamten auszuweisen und ihre Personalien anzugeben. Trotz mehrfacher Androhung, die Maßnahme mit Zwang durchzusetzen, zeigte sich die Frau weiterhin uneinsichtig.
Zur Identitätsfeststellung sollte die Frau zur Dienststelle verbracht werden. Dabei setzte sie sich körperlich gegen die Maßnahme zur Wehr. Aufgrund dessen wurde sie gefesselt. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde sie entlassen. Gegen sie wurde Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichen von Leistungen und Betrugs erstattet.
Quelle: Baden-Württemberg