Widerstand bei Festnahme - Haftbefehl vollstreckt
Am 8. Mai 2026 wurde eine slowakische Staatsangehörige im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl festgenommen.
Kehl (ots) - Zunächst konnte ihre Identität nicht festgestellt werden, da sie den Beamten lediglich eine Visitenkarte vorlegte. Bei der weiteren Identitätsprüfung versuchte die Frau, sich den Maßnahmen zu entziehen, und leistete Widerstand.
Durch die Überprüfung ihrer Fingerabdrücke stellten die Beamten fest, dass die 56-Jährige aufgrund eines Haftbefehls wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Letztendlich konnte die Frau die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bezahlen und so einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden.
Durch die Überprüfung ihrer Fingerabdrücke stellten die Beamten fest, dass die 56-Jährige aufgrund eines Haftbefehls wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Letztendlich konnte die Frau die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bezahlen und so einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden.
Quelle: Baden-Württemberg