Ungehorsamshaft wegen Fernbleiben der Hauptverhandlung
Am Freitagnachmittag (10.07) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 44-jährigen französischen Staatsangehörigen der mit seinem E-Roller über die Europabrücke in Kehl nach Deutschland einreisen wollte.
Kehl (ots) - Der Mann wies mit einer französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung seiner Daten ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war der Hauptverhandlung wegen Trunkenheit im Verkehr unentschuldigt ferngeblieben, weshalb er im Anschluss dem zuständigen Gericht vorgeführt wurde. Der Richter entschied auf Vollzug der Ungehorsamshaft, so wurde der 44-Jährige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg