Straftäter aufgrund von PNR-Daten festgenommen
Am 16. Juni 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen deutschen Staatsangehörigen aufgrund von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Die Beamten trafen den 50-Jährigen im Rahmen einer Kontrolle eines Fluges aus Barcelona an.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Da er die fällige Geldstrafe bezahlen konnte, entging er einer 20-tägigen Haftstrafe.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Da er die fällige Geldstrafe bezahlen konnte, entging er einer 20-tägigen Haftstrafe.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg