Schnelle Verurteilung nach dem Auffinden einer gefälschten Identitätskarte
Bereits am 21. Juli 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen kasachischen Staatsangehörigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl.
Kehl (ots) - Der Mann war zuvor mit der Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland eingereist. Gegenüber den Beamten wies er sich mit Kopien seiner Reisedokumente aus, darunter ein abgelaufenes Visum. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorweisen. Bei der Durchsuchung wurde eine rumänische Identitätskarte gefunden, die sich als Totalfälschung herausstellte.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am Mittwoch, den 22. Juli 2026 vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Verschaffen falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Noch am selben Tag wurde der 22-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am Mittwoch, den 22. Juli 2026 vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Verschaffen falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Noch am selben Tag wurde der 22-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Baden-Württemberg