Grenzkontrolle in Kehl: 45-tägige Haftstrafe
Am 26. August 2026 wurde ein são-toméischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke im Rahmen einer Kontrollstelle überprüft.
Kehl (ots) - Der Mann war mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland gereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte die Bundespolizei fest, dass der 31-Jährige mit einem Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 45-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg