Festnahme wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln
Am Montagnachmittag (20.07.26) kontrollierten Bundespolizisten in Kehl beim Sonderhalt einen Fernreisezug.
Kehl (ots) - Dabei konnte sich ein 37-Jähriger nicht ausweisen. Wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise begleitete er die Beamten zur Dienststelle. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass gegen ihn ein bis 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht und er zudem zur Festnahme wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ausgeschrieben ist. Durch Zahlung einer Geldstrafe konnte der algerische Staatsangehörige eine 79-tägige Haft abwenden, dennoch wurde ihm die Einreise verweigert und er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg