Einreise entgegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
Am Mittwochabend (22.04.26) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-Jährigen am Bahnhofsvorplatz in Kehl.
Kehl (ots) - Der Mann konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen und gab an, zu Fuß über die Trambrücke eingereist zu sein. Er begleitete die Beamten zur Klärung seiner Identität zur Dienststelle. Der Abgleich seiner Daten ergab, dass der eritreische Staatsbürger bereits am selben Tag versucht hatte unerlaubt mittels Fernzug nach Deutschland einzureisen. Gegen ihn bestand zudem ein seit 2019 für acht Jahre gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ihn erwartet nun erneut eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise ohne Pass oder erforderlichen Aufenthaltstitel sowie unerlaubte Einreise entgegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich zurückgeschoben.
Quelle: Baden-Württemberg