Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest
Am 23. September 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen deutschen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Kroatien überprüften die Bundespolizisten die Personalien des 72-Jährigen.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte er eine 37-tägige Haftstrafe abwenden.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte er eine 37-tägige Haftstrafe abwenden.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg