Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest
Am 8. Juli 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen deutschen Staatsangehörigen aufgrund von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Die Beamten trafen den 41-Jährigen im Rahmen der Kontrolle eines Fluges nach Malaga an.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen vor. In diesem Zusammenhang bestand auch ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung und es konnten über 50.000 Euro sowie eine hochwertige Armbanduhr sichergestellt werden.
Im Anschluss durfte er die Dienststelle wieder verlassen.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen vor. In diesem Zusammenhang bestand auch ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung und es konnten über 50.000 Euro sowie eine hochwertige Armbanduhr sichergestellt werden.
Im Anschluss durfte er die Dienststelle wieder verlassen.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg