70-tägige Haftstrafe wegen Urkudnenfälschung
Am 6. August 2026 wurde ein niederländischer Staatsangehöriger an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl von der Bundespolizei überprüft.
Kehl (ots) - Dabei stellte sich heraus, dass der 35-Jährige mit einem Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 70-tägige Haft in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg