40 Tage Haft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Am Dienstagnachmittag (30.06.26) kontrollierten Bundespolizisten einen Nahverkehrszug in Kehl, dabei konnte sich ein polnischer Staatsangehöriger nicht ausweisen.
Kehl (ots) - Der 42-jährige begleitete die Beamten daraufhin zur Dienststelle. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 40 Tagen Haft oder Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg