22-Jähriger mit Haftbefehl und Einreiseverbot festgenommen
Am 9. Juli 2026 nahmen Beamte der Bundespolizei einen tunesischen Staatsangehörigen fest.
Kehl (ots) - Der 22-Jährige war mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Straßburg nach Kehl gereist. Gegenüber den Beamten konnte sich der Mann nur mit einem Bild seines tunesischen Reisepasses ausweisen. Es bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich zudem heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Gegen ihn besteht zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Außerdem wurde eine geringe Menge Cannabiskraut bei ihm gefunden.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine zehntägige Haftstrafe verbüßen.
Ihn erwartet eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz eines bestehenden Einreiseverbots sowie wegen Verstoßes gegen das Konsumkannabisgesetz.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich zudem heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Gegen ihn besteht zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Außerdem wurde eine geringe Menge Cannabiskraut bei ihm gefunden.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine zehntägige Haftstrafe verbüßen.
Ihn erwartet eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz eines bestehenden Einreiseverbots sowie wegen Verstoßes gegen das Konsumkannabisgesetz.
Quelle: Baden-Württemberg