17 Tage Restfreiheitstrafe wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln
Am Mittwochvormittag (15.07.26) kontrollierten Bundespolizisten einen Fernverkehrszug beim Sonderhalt in Kehl.
Kehl (ots) - Dabei konnte sich ein 29-jähriger syrischer Staatsangehöriger nicht ausweisen. Es bestand zunächst der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und muss aus der Verurteilung noch 17 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen. Er erhält zudem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und soll nach seiner Haftstrafe zurückgewiesen werden.
Quelle: Baden-Württemberg