Mehrfach Gesuchter im Bahnhof Singen festgestellt
Die Bundespolizei nahm am Dienstag (30. Juni 2026) einen 28-Jährigen fest.
Singen (ots) - Gegen ihn lagen mehrere Haftbefehle vor, die nun vollstreckt wurden.
Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften am Dienstagabend im Bahnhof Singen die Personalien eines 28-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der mit dem Zug weiter nach Stuttgart reisen wollte.
Beim Abgleich seiner Daten stellten die Beamten nicht nur einen durch zeitlichen Ablauf ungültigen gewordenen deutschen Aufenthaltstitel, sondern noch vier offene Haftbefehle fest.
Bereits im Herbst 2024 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Gesuchten wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe, die er noch nicht beglichen hatte.
Nur wenige Wochen später folgte eine weitere Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Saulgau in einem Strafverfahren wegen Diebstahls. Auch diese Geldstrafe bezahlte er bisher nicht.
In einem anderen Verfahren im September 2025 verurteile das Amtsgericht Reutlingen den 28-Jährigen wegen Diebstahls, dessen Geldstrafe er bisher auch nicht beglichen hatte.
Weiterhin wurde im Dezember 2025 durch das Amtsgericht Waiblingen ein Haftbefehl gegen den marokkanischen Staatsbürger erlassen, weil er einem Verfahren als Angeklagter fernblieb.
Da der Mann nun für gut zehn Monate ins Gefängnis muss, brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften am Dienstagabend im Bahnhof Singen die Personalien eines 28-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der mit dem Zug weiter nach Stuttgart reisen wollte.
Beim Abgleich seiner Daten stellten die Beamten nicht nur einen durch zeitlichen Ablauf ungültigen gewordenen deutschen Aufenthaltstitel, sondern noch vier offene Haftbefehle fest.
Bereits im Herbst 2024 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Gesuchten wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe, die er noch nicht beglichen hatte.
Nur wenige Wochen später folgte eine weitere Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Saulgau in einem Strafverfahren wegen Diebstahls. Auch diese Geldstrafe bezahlte er bisher nicht.
In einem anderen Verfahren im September 2025 verurteile das Amtsgericht Reutlingen den 28-Jährigen wegen Diebstahls, dessen Geldstrafe er bisher auch nicht beglichen hatte.
Weiterhin wurde im Dezember 2025 durch das Amtsgericht Waiblingen ein Haftbefehl gegen den marokkanischen Staatsbürger erlassen, weil er einem Verfahren als Angeklagter fernblieb.
Da der Mann nun für gut zehn Monate ins Gefängnis muss, brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg