Mehrere Festnahmen am Grenzübergang
Die Bundespolizei stellte am vergangenen Wochenende am Grenzübergang Bietingen gleich mehrere Personen fest, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
Bietingen (ots) - Am Freitag, 11. September 2026, wurde eine 34-jährige rumänische Staatsangehörige am Grenzübergang zur Einreise ins Bundesgebiet vorstellig. Beim Abgleich ihrer Daten stellten die Beamten eine Fahndungsnotierung fest. Das Amtsgericht Mühldorf am Inn suchte nach ihr, weil sie ihrer Verhandlung wegen des Vorwurfs der Ausübung der verbotenen Prostitution unentschuldigt fernblieb. Um den anstehenden Verhandlungstermin zu sichern, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein 37-jähriger, ebenfalls rumänischer Staatsbürger, wurde am selben Tag in den späten Abendstunden bei der Einreise in Bietingen kontrolliert. Gegen ihn lagen mehrere Vollstreckungshaftbefehle vor, da er in mehreren Ordnungswidrigkeitenverfahren die Zahlung der Geldstrafe schuldig blieb. Er beglich die ausstehende Gesamtsumme in Höhe von 215 Euro und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Am nächsten Morgen (12. September 2026), gegen 09:14 Uhr, eröffneten die Bundespolizisten einem 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl. Der Mann wurde wegen Betruges geringwertiger Sachen 2024 vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn verurteilt. Die Geldstrafe zahlte er bislang nicht. Nach Eröffnung des Haftbefehls beglich er die Summe sowie die Kosten in Höhe von insgesamt 376 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 37-jähriger, ebenfalls rumänischer Staatsbürger, wurde am selben Tag in den späten Abendstunden bei der Einreise in Bietingen kontrolliert. Gegen ihn lagen mehrere Vollstreckungshaftbefehle vor, da er in mehreren Ordnungswidrigkeitenverfahren die Zahlung der Geldstrafe schuldig blieb. Er beglich die ausstehende Gesamtsumme in Höhe von 215 Euro und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Am nächsten Morgen (12. September 2026), gegen 09:14 Uhr, eröffneten die Bundespolizisten einem 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl. Der Mann wurde wegen Betruges geringwertiger Sachen 2024 vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn verurteilt. Die Geldstrafe zahlte er bislang nicht. Nach Eröffnung des Haftbefehls beglich er die Summe sowie die Kosten in Höhe von insgesamt 376 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg