Mann spricht Bundespolizei auf eigenen Haftbefehl an
Ein Mann offenbarte sich gegenüber der Bundespolizei.
Konstanz (ots) - Seine Ehrlichkeit schützte ihn jedoch nicht vor der Strafe.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni sprach ein 58-jähriger polnischer Staatsangehöriger eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Konstanz an. Er gab an, dass gegen ihn möglicherweise noch ein offener Haftbefehl bestehe. Die Beamten prüften dies mit einem Datenabgleich und stellten tatsächlich eine offene Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Diese suchte den 58-Jährigen wegen einer noch ausstehenden Geldstrafe. 2024 verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen den Mann wegen Sachbeschädigung mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe. Er beglich die geforderte Geldsumme bislang nicht, weshalb er mit einem Haftbefehl gesucht wurde.
Auch jetzt konnte er die geforderte Summe nicht aufbringen. Nun muss er ersatzweise eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten verbrachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni sprach ein 58-jähriger polnischer Staatsangehöriger eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Konstanz an. Er gab an, dass gegen ihn möglicherweise noch ein offener Haftbefehl bestehe. Die Beamten prüften dies mit einem Datenabgleich und stellten tatsächlich eine offene Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Diese suchte den 58-Jährigen wegen einer noch ausstehenden Geldstrafe. 2024 verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen den Mann wegen Sachbeschädigung mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe. Er beglich die geforderte Geldsumme bislang nicht, weshalb er mit einem Haftbefehl gesucht wurde.
Auch jetzt konnte er die geforderte Summe nicht aufbringen. Nun muss er ersatzweise eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten verbrachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg