Haftbefehl an der Grenze vollstreckt
Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlte, wurde ein 30-Jähriger Reisender von der Staatsanwaltschaft gesucht.
Konstanz (ots) - Er wurde bei der Ausreise aus Deutschland festgestellt und von der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Morgen des 9. Mai 2026 kontrollierte das Bundesamt für Zoll und Güterverkehr (CH) am Grenzübergang Autobahn in Konstanz Passagiere eines Fernreisebusses auf dem Weg von Hamburg in Richtung Mailand. Dabei wurde ein somalischer Staatsbürger festgestellt, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lindau vorlag. Anfang 2023 verurteilte das Amtsgericht Kempten den 30-Jährigen wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise zu einer Geldstrafe. Bislang beglich der Mann die Summe nicht, weshalb ihn die zuständige Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung suchte.
Die Kontrollkräfte übergaben den Mann an die deutsche Bundespolizei, die ihm den Haftbefehl eröffnete. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun ersatzweise 60 Tage in Haft.
Am Morgen des 9. Mai 2026 kontrollierte das Bundesamt für Zoll und Güterverkehr (CH) am Grenzübergang Autobahn in Konstanz Passagiere eines Fernreisebusses auf dem Weg von Hamburg in Richtung Mailand. Dabei wurde ein somalischer Staatsbürger festgestellt, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lindau vorlag. Anfang 2023 verurteilte das Amtsgericht Kempten den 30-Jährigen wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise zu einer Geldstrafe. Bislang beglich der Mann die Summe nicht, weshalb ihn die zuständige Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung suchte.
Die Kontrollkräfte übergaben den Mann an die deutsche Bundespolizei, die ihm den Haftbefehl eröffnete. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun ersatzweise 60 Tage in Haft.
Quelle: Baden-Württemberg