Fünf Monate Haft nach Kontrolle
Bei einer gemeinsamen Kontrolle des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, CH) und der Bundespolizei, stellten die Einsatzkräfte am 2. Juli 2026 bei einem Reisenden einen offenen Vollstreckungshaftbefehl fest.
Konstanz (ots) - Der Gesuchte wurde noch in derselben Nacht in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Der 31-jährige algerische Staatsangehörige erschien kurz nach 22:30 Uhr am Grenzübergang Konstanz Emmishofer Tor auf dem Weg in Richtung Schweiz. Dort wurde er einer Kontrolle unterzogen, bei der die Bundespolizei eine aktive Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Heidelberg feststellte. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Mann 2024 wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe, die er bislang nicht antrat. Nachdem ihm am Grenzübergang der Haftbefehl eröffnet wurde, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt in Konstanz ein. Dort hat er nun eine fünfmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Der 31-jährige algerische Staatsangehörige erschien kurz nach 22:30 Uhr am Grenzübergang Konstanz Emmishofer Tor auf dem Weg in Richtung Schweiz. Dort wurde er einer Kontrolle unterzogen, bei der die Bundespolizei eine aktive Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Heidelberg feststellte. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Mann 2024 wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe, die er bislang nicht antrat. Nachdem ihm am Grenzübergang der Haftbefehl eröffnet wurde, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt in Konstanz ein. Dort hat er nun eine fünfmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg