Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug nach Singen
Beamte der Bundespolizei haben am Mittwoch einen Mann mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl im IC 188 festgestellt.
Singen (ots) - Nachdem ein Freund die offene Geldstrafe für den Gesuchten zahlte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Mittwochnachmittag (15. Juli 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen kosovarischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (IC 188 von Zürich nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 33-Jährigen fest. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach dem Mann, nachdem er die Geldstrafe eines Strafbefehls des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts vom März 2022 bisher nicht bezahlt hatte.
Er selbst konnte die Strafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort nicht bezahlen. Nach einem Telefonat mit einem Freund zahlte dieser die offene Summe beim Polizeirevier Filderstadt ein und bewahrte den Gesuchten damit vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Nach Bestätigung des Geldeingangs und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Am Mittwochnachmittag (15. Juli 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen kosovarischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (IC 188 von Zürich nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 33-Jährigen fest. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach dem Mann, nachdem er die Geldstrafe eines Strafbefehls des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts vom März 2022 bisher nicht bezahlt hatte.
Er selbst konnte die Strafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort nicht bezahlen. Nach einem Telefonat mit einem Freund zahlte dieser die offene Summe beim Polizeirevier Filderstadt ein und bewahrte den Gesuchten damit vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Nach Bestätigung des Geldeingangs und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg