Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen
Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen einen Mann mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt.
Bietingen (ots) - Da er die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Samstagmorgen (13. Juni 2026) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 29-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vor. Das Amtsgericht München hatte im Mai 2022 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort konnte der Mann die offene Geldstrafe nicht begleichen und muss daher eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Samstagmorgen (13. Juni 2026) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 29-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vor. Das Amtsgericht München hatte im Mai 2022 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort konnte der Mann die offene Geldstrafe nicht begleichen und muss daher eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg