Verdacht der unerlaubten Prostitutionsausübung - Zurückweisung einer Venezolanerin
Am 26.05.2026 haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Sarajevo eine 22-jährige venezolanische Staatsangehörige festgestellt, bei der der Verdacht bestand, dass sie zur Aufnahme einer illegalen Prostitutionstätigkeit in das Bundesgebiet einreisen wollte.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Die Person legte zur Kontrolle einen venezolanischen Reisepass vor. Im Verlauf der Kontrolle zeigte sich die Reisende zunehmend unkooperativ und beschwerte sich lautstark über die Dauer der Einreisekontrolle. Im Rahmen dieser Befragung ergaben sich jedoch Widersprüche hinsichtlich der Angaben zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen der Person. Gegenüber den Beamten machte sie zunächst Angaben zu einer Tätigkeit als Altenpflegerin. Später erklärte sie, als Model tätig zu sein. Zudem führte sie eine auffällige Menge an Dessous mit sich.
Aufgrund der Gesamtumstände ergab sich der Verdacht, dass die Person beabsichtigte, eine unerlaubte Beschäftigung im Bundesgebiet
nachzugehen. Die Einreisevoraussetzungen wurden daher als nicht erfüllt angesehen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die venezolanische Staatsangehörige nach Bosnien und Herzegowina
zurückgewiesen, wo Sie über einen legitimen Aufenthalt besitzt. Die Rückführung erfolgte über Memmingen nach Sarajevo.
Aufgrund der Gesamtumstände ergab sich der Verdacht, dass die Person beabsichtigte, eine unerlaubte Beschäftigung im Bundesgebiet
nachzugehen. Die Einreisevoraussetzungen wurden daher als nicht erfüllt angesehen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die venezolanische Staatsangehörige nach Bosnien und Herzegowina
zurückgewiesen, wo Sie über einen legitimen Aufenthalt besitzt. Die Rückführung erfolgte über Memmingen nach Sarajevo.
Quelle: Baden-Württemberg