Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt von 517 Tagen
Am 20.04.2026 hat die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Ausreisekontrolle einen 23-jährigen türkischen Staatsangehörigen
festgestellt, bei dem der Verdacht eines unerlaubten Aufenthalts von 517 Tagen im Bundesgebiet besteht.
Bei der Kontrolle legte die Person einen temporären Reisepass der Türkei vor.
Weitere aufenthaltsrechtliche Dokumente konnten nicht vorgelegt
werden. Bei der Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen
wurde festgestellt, dass gegen die Person eine Rückkehrentscheidung
bestand. Gegen die Person wurde ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Zudem wurde gegen
die Person eine Einreiseverweigerung im Schengener
Informationssystem initiiert.
Um das Strafverfahren zu sichern, wurde nach Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500
Euro angeordnet. Die Person wurde am selben Tag in Richtung Istanbul zurückgewiesen.
festgestellt, bei dem der Verdacht eines unerlaubten Aufenthalts von 517 Tagen im Bundesgebiet besteht.
Bei der Kontrolle legte die Person einen temporären Reisepass der Türkei vor.
Weitere aufenthaltsrechtliche Dokumente konnten nicht vorgelegt
werden. Bei der Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen
wurde festgestellt, dass gegen die Person eine Rückkehrentscheidung
bestand. Gegen die Person wurde ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Zudem wurde gegen
die Person eine Einreiseverweigerung im Schengener
Informationssystem initiiert.
Um das Strafverfahren zu sichern, wurde nach Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500
Euro angeordnet. Die Person wurde am selben Tag in Richtung Istanbul zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg