Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Stuttgart nach unberechtigtem Zutritt in den Sicherheitsbereich
Am heutigen Sonntag wurde der Sicherheitsbereich im Flughafen Stuttgart geräumt sowie der Flugbetrieb kurzzeitig eingestellt.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Mitarbeitende des Flughafens Stuttgart wurden auf einen 24-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen im Sicherheitsbereich aufmerksam, der keine Reiseabsichten hatte und auch keine Bordkarte vorweisen konnte. Die Person wurde zunächst aus dem Sicherheitsbereich begleitet.
Da nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, auf welchem Weg die Person in den Sicherheitsbereich gelangt war und ob sie sich einer Luftsicherheitskontrolle unterzogen hatte, leitete die Bundespolizei zur Gewährleistung der Luftsicherheit und zum Ausschluss einer möglichen Gefährdung umgehend polizeiliche Maßnahmen ein.
Hierzu gehörten die Sperrung und Räumung des Sicherheitsbereichs.
Im Rahmen der weiteren Aufklärung sowie der Auswertung vorhandener Videoaufzeichnungen konnte nachvollzogen werden, dass die Person ohne gültige Bordkarte die Bordkartenkontrolle passierte und anschließend ordnungsgemäß die Luftsicherheitskontrolle durchlaufen hatte.
Die eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin um 09:30 Uhr aufgehoben. Eine Gefahr für die Luftsicherheit konnte ausgeschlossen werden.
Der Flugbetrieb wurde zwischenzeitlich wieder aufgenommen. Alle Flugreisenden mussten sich einer erneuten Luftsicherheitskontrolle unterziehen.
Warum die Person die Bordkartenkontrolle ohne gültige Bordkarte passieren konnte, ist Gegenstand weiterer Aufklärung.
Da nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, auf welchem Weg die Person in den Sicherheitsbereich gelangt war und ob sie sich einer Luftsicherheitskontrolle unterzogen hatte, leitete die Bundespolizei zur Gewährleistung der Luftsicherheit und zum Ausschluss einer möglichen Gefährdung umgehend polizeiliche Maßnahmen ein.
Hierzu gehörten die Sperrung und Räumung des Sicherheitsbereichs.
Im Rahmen der weiteren Aufklärung sowie der Auswertung vorhandener Videoaufzeichnungen konnte nachvollzogen werden, dass die Person ohne gültige Bordkarte die Bordkartenkontrolle passierte und anschließend ordnungsgemäß die Luftsicherheitskontrolle durchlaufen hatte.
Die eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin um 09:30 Uhr aufgehoben. Eine Gefahr für die Luftsicherheit konnte ausgeschlossen werden.
Der Flugbetrieb wurde zwischenzeitlich wieder aufgenommen. Alle Flugreisenden mussten sich einer erneuten Luftsicherheitskontrolle unterziehen.
Warum die Person die Bordkartenkontrolle ohne gültige Bordkarte passieren konnte, ist Gegenstand weiterer Aufklärung.
Quelle: Baden-Württemberg