Feststellung von Vollstreckungshaftbefehlen aufgrund verschiedener Verkehrsdelikte
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart in zwei Fällen Vollstreckungshaftbefehle aufgrund verkehrsrechtlicher Delikte festgestellt.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Im ersten Fall wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Antalya festgenommen. Gegen den Deutschen lag ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe
von 1.599,89 Euro konnte der Mann seinen Flug nach Antalya antreten.
In einem zweiten Fall wurde ein 45-jähriger irischer Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Dublin festgenommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Da er keine ausreichenden Barmittel mit sich führte, wurde die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro durch Angehörige beglichen. Im Anschluss konnte auch der Ire seine Reise antreten.
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe
von 1.599,89 Euro konnte der Mann seinen Flug nach Antalya antreten.
In einem zweiten Fall wurde ein 45-jähriger irischer Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Dublin festgenommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Da er keine ausreichenden Barmittel mit sich führte, wurde die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro durch Angehörige beglichen. Im Anschluss konnte auch der Ire seine Reise antreten.
Quelle: Baden-Württemberg