Feststellung eines Vollstreckungshaftbefehls und anschließende Zurückweisung eines Serben
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Nis(Serbien) haben Bundespolizisten einen 46-jährigen serbischen Staatsangehörigen festgenommen.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Gegen den Serben lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgrund Trunkenheit im Verkehr vor. Nach Eröffnung
des Haftbefehls wurde die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.500
Euro durch einen Angehörigen beglichen, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte.
Bei einer anschließenden eingehenden Einreisebefragung wurde festgestellt, dass die Person kein Rückflugticket sowie keine Hotelreservierung vorlegen konnte. Auch verfügte die Person nicht über ausreichend Barmittel, sodass der Person die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert und er nach Nis zurückgewiesen wurde.
des Haftbefehls wurde die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.500
Euro durch einen Angehörigen beglichen, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte.
Bei einer anschließenden eingehenden Einreisebefragung wurde festgestellt, dass die Person kein Rückflugticket sowie keine Hotelreservierung vorlegen konnte. Auch verfügte die Person nicht über ausreichend Barmittel, sodass der Person die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert und er nach Nis zurückgewiesen wurde.
Quelle: Baden-Württemberg