Bundespolizei hilft Mann bei Love-Scamming-Betrug am Flughafen Stuttgart
Am 29.06.2026 suchte ein 68-jähriger deutscher Staatsangehöriger den Servicepoint der Bundespolizei im Terminal 1 des Flughafens Stuttgart auf und schilderte einen für ihn besorgniserregenden Sachverhalt im Zusammenhang mit einer ihm bekannten Online-Kontaktperson.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Nach Angaben des Mannes werde eine Person in einem Hotel "festgehalten" und solle erst gegen Zahlung von Geld freikommen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Betroffene mutmaßlich Opfer eines sogenannten "Love Scamming" geworden ist. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsform, bei der Täter über digitale Kommunikationswege emotionale Bindungen aufbauen, um anschließend unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld oder digitale Guthaben zu erlangen.
Der Betroffene legte freiwillig entsprechende Chatverläufe vor, die den Kontakt zu der vermeintlichen Online-Bekanntschaft dokumentieren. Zudem gab er an, am selben Tag bereits 100 Euro in Form von sogenannten "Steam-Karten"(digitaler Prepaid-Gutschein) übermittelt zu haben. Nach seinen Angaben habe er über einen Zeitraum von etwa einem Jahr wiederholt Geldbeträge an die unbekannte Person transferiert und den Gesamtschaden auf rund 1.000 Euro geschätzt. Die Bundespolizei konnte den Sachverhalt einordnen, den Betroffenen entsprechend beraten und über die typischen Vorgehensweisen solcher Betrugsdelikte aufklären. Eine Gefahr für eine Person im Hotel bestand zu keiner Zeit.
Hinweis:
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor Betrugsformen wie "Love Scamming". Täter nutzen gezielt Vertrauen und emotionale Bindungen aus, um über längere Zeiträume Geldforderungen zu stellen. Es wird empfohlen, bei Geldforderungen unbekannter Online-Kontakte besonders vorsichtig zu sein und keine Zahlungen an nicht verifizierte Personen zu leisten.
Der Betroffene legte freiwillig entsprechende Chatverläufe vor, die den Kontakt zu der vermeintlichen Online-Bekanntschaft dokumentieren. Zudem gab er an, am selben Tag bereits 100 Euro in Form von sogenannten "Steam-Karten"(digitaler Prepaid-Gutschein) übermittelt zu haben. Nach seinen Angaben habe er über einen Zeitraum von etwa einem Jahr wiederholt Geldbeträge an die unbekannte Person transferiert und den Gesamtschaden auf rund 1.000 Euro geschätzt. Die Bundespolizei konnte den Sachverhalt einordnen, den Betroffenen entsprechend beraten und über die typischen Vorgehensweisen solcher Betrugsdelikte aufklären. Eine Gefahr für eine Person im Hotel bestand zu keiner Zeit.
Hinweis:
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor Betrugsformen wie "Love Scamming". Täter nutzen gezielt Vertrauen und emotionale Bindungen aus, um über längere Zeiträume Geldforderungen zu stellen. Es wird empfohlen, bei Geldforderungen unbekannter Online-Kontakte besonders vorsichtig zu sein und keine Zahlungen an nicht verifizierte Personen zu leisten.
Quelle: Baden-Württemberg