Hitlergruß im Bundestag? AfD-Abgeordneter muss vor Gericht
Er soll im Bundestag den Hitlergruß gezeigt und dabei die Hacken zusammengeschlagen haben – nun muss sich der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf vor Gericht verantworten. Die Anklage sei mit Beschluss vom 17. März zur Hauptverhandlung zugelassen worden, teilte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte auf Anfrage mit. Der Prozess findet demnach vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin statt. Die Verhandlungstermine werden noch abgestimmt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Moosdorf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Konkret soll er am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit der verbotene Geste begrüßt haben.
Politiker weist Vorwurf zurück
Im "Politico"-Podcast "Inside AfD", der als erster über die Zulassung der Anklage berichtete, sprach Moosdorf von einem "politischen Rufmordversuch". Seine Immunität hatte der Bundestag im Oktober 2025 aufgehoben. Bereits anlässlich der Anklageerhebung im Dezember hatte er die Vorwürfe als "absurd" zurückgewiesen. Die 200 Seiten starke Akte fuße lediglich auf den Aussagen einer ehemaligen SPD-Abgeordneten, teilte er damals der Deutschen Presse-Agentur mit, alle unmittelbaren Zeugen verneinten die Darstellung der Anzeige.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Da dem Fall wegen des mutmaßlichen Tatorts Bundestag und der herausgehobenen Stellung des Angeklagten besondere Bedeutung zukommt, wird er nach Angaben der Sprecherin aber vor dem Landgericht verhandelt.
Seit 2021 im Bundestag
Der ehemalige Musiker und Hochschullehrer Moosdorf gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er holte 2021 und 2025 im Wahlkreis Zwickau das Direktmandat. Im Vorjahr hatte er auch innerhalb der AfD-Fraktion Ärger. Der frühere außenpolitische Sprecher der Fraktion wurde Mitte September 2025 dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.