Das neue Bürgerkonto – Wird es bald für jeden zur Pflicht?
Das neue Bürgerkonto – Wird es bald für jeden zur Pflicht?
Die Bundesregierung plant die Einführung eines digitalen Bürgerkontos, das für jeden zur Pflicht werden könnte.
Aktuell laufen in der Regierung Planungen für die Einführung eines digitalen Bürgerkontos. Über dieses Konto sollst Du mit Ämtern kommunizieren, Anträge stellen und Dich digital identifizieren können. Es handelt sich also nicht um ein Bankkonto oder einen reinen Account, sondern um ein zentrales Portal als Nachfolger der BundID. Mit der BundID ist es bereits jetzt möglich, sich auszuweisen, und die Plattform bietet die Option für den elektronischen Führerschein.
Welche Aufgaben soll das Bürgerkonto übernehmen?
Das Bürgerkonto soll die Funktionen der BundID deutlich erweitern. Ein wichtiger Punkt dabei ist der antragslose Zugang zu Leistungen. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag dazu Folgendes festgehalten:
„Verwaltungsprozesse müssen sich an Lebenslagen orientieren. Wir werden dabei zunehmend antragslos arbeiten. Etwa nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten. Die Verwaltungsmodernisierung von Sozialleistungen werden wir generell zur Blaupause machen. Wir setzen auf konsequente Digitalisierung und „Digital-Only“: Verwaltungsleistungen sollen unkompliziert digital über eine zentrale Plattform („One-Stop-Shop“) ermöglicht werden, das heißt ohne Behördengang oder Schriftform. Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität. Wir werden die EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bereitstellen, mit der Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ermöglicht werden. Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort.“
Kommt die Pflicht für das Bürgerkonto?
Die Frage, ob das Bürgerkonto für jeden zur Pflicht wird, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. In einer ersten Meldung der Bundesregierung heißt es, dass das Konto durchaus verpflichtend sein wird. Jedoch gibt es einen zusätzlichen Passus, der besagt, dass Personen, die das Bürgerkonto nicht nutzen können oder wollen, alternative Optionen haben sollen.
Jedoch gibt es noch keine Information darüber, wie eine solche alternative Option aussehen soll. Möglich ist eine Befreiung von der Pflicht unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn Mittel oder Kenntnisse nicht vorhanden sind. Grundsätzlich würde dies eine deutliche Änderung des bisherigen Kurses bei digitalen Angeboten und Plattformen der Regierung bedeuten. Die Nutzung von digitalen Diensten wie der BundID war bisher freiwillig.
Wann das Bürgerkonto, verpflichtend oder freiwillig, kommt, ist noch offen. Ein entsprechendes Gesetz fehlt bisher ebenso wie ein Entwurf für ein solches Gesetz. Damit ist eine zeitnahe Einführung mit Verpflichtung vor dem Jahresende 2026 mehr als unwahrscheinlich. Aus diesem Grund gehen Experten davon aus, dass das Bürgerkonto frühestens mit Beginn des Jahres 2028 eingeführt wird.