Tesla verbannt FSD aus Europa
Tesla ersetzt die Bezeichnung "Full Self-Driving" auf seinen europäischen Websites durch "Tesla Assisted Driving". Deutschland hält den bisherigen Namen für irreführend, weil das System weiterhin nur Assistenzfunktionen nach SAE-Level 2 übernimmt.
Tesla hat die Bezeichnung "Full Self-Driving" in Europa gestrichen. Auf den europäischen Websites und im deutschen Tesla-Konfigurator heißt das Fahrerassistenzsystem jetzt "Tesla Assisted Driving".
Die bisherige FSD-Seite leitet in mehreren Ländern auf die neue Produktseite weiter. Das gilt unter anderem für Deutschland, Spanien, die Niederlande und die Slowakei. Auf der US-Website hält Tesla dagegen an "Full Self-Driving (Supervised)" fest – dort kostet die Nutzung des Systems 99 Dollar (umgerechnet zirka 88 Euro) pro Monat, während Tesla in Deutschland 99 Euro verlangt.
Deutschland drängt auf einen neuen Namen
Das deutsche Bundesverkehrsministerium hält den bisherigen Namen für irreführend. In einer Mitteilung zur Genehmigung des Tesla-Assistenzsystems erklärt das Ministerium, dass "Full Self-Driving" den Eindruck erwecken könne, das Fahrzeug übernehme die gesamte Fahraufgabe.
Das System unterstützt beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken. Der Fahrer muss aufmerksam bleiben, jederzeit eingreifen können und die Verantwortung für die sichere Fahrzeugführung tragen. Tesla hat laut dem Bundesverkehrs-Ministerium angeboten, die Software in "Tesla Assisted Driving" umzubenennen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will die europaweite Genehmigung des Systems voranbringen. Er habe sich im September mit Tesla über technische Fragen, Haftung und die weitere Zulassung ausgetauscht. Deutschland begleitet das Verfahren gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der niederländischen Typgenehmigungsbehörde RDW und Tesla.
Tesla darf höchstens zehn Prozent schneller fahren
Die Gespräche brachten neben dem neuen Namen eine weitere Vereinbarung. Tesla soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Assistenzsystem um höchstens zehn Prozent überschreiten dürfen. Laut Reuters erlauben die Niederlande Tesla im Assistenzmodus eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 50 Prozent, was Länder wie Schweden und Frankreich als zu hoch kritisieren.
Tesla müsste die Software für die deutsche und möglicherweise europaweite Freigabe daher anpassen.Die Einigung mit dem Bundesverkehrs-Ministerium kommentierte Elon Musk auf X mit "Danke schoen".
Level 2 bleibt Level 2
Der neue Name verändert die technische Einstufung nicht. Tesla Assisted Driving bleibt ein Assistenzsystem nach SAE-Level 2. Das Fahrzeug kann mehrere Fahraufgaben gleichzeitig übernehmen, aber kein System dieser Kategorie trägt die Verantwortung für die Fahrt.
Auch die neue Tesla-Produktseite verspricht weitreichende Funktionen. Das Auto soll unter aktiver Überwachung des Fahrers nahezu überall unterwegs sein und nur wenige Eingriffe verlangen. Die Verantwortung bleibt dennoch beim Menschen am Lenkrad.
Der Elektroauto-Hersteller verbindet die Assistenzfunktionen zudem weiterhin mit seiner Vision autonomer Fahrzeuge. Auf der Website verweist der Hersteller auf Robotaxis und speziell das Cybercab. Der neue Produktname grenzt die aktuelle Technik damit sprachlich stärker von der autonomen Zukunft ab, die Tesla seit mehr als zehn Jahren unermüdlich in Aussicht stellt.
"Autopilot" schön länger umbenannt
Sein Basis-Assistenzpaket mit der Bezeichnung "Autopilot" hat Tesla in den USA bereits Mitte Februar 2026 umbenannt. Ein kalifornischer Verwaltungsrichter hatte wegen der irreführenden Bezeichnung mit Lizenzentzügen durch die dortige Verkehrsbehörde (DMV) gedroht. In Deutschland gab es bereits viel früher Widerstand: Die Wettbewerbszentrale klagte erfolgreich, weshalb das Landgericht München bereits im Jahr 2020 geurteilt hatte, dass Tesla in Deutschland nicht mehr mit den Begriffen "Autopilot" oder "volles Potenzial für autonomes Fahren" werben darf, da dies Verbraucher in die Irre führe.
Europa genehmigt nur eine eingeschränkte Version
Die Niederlande haben eine europäische FSD-Version bereits Anfang 2026 genehmigt. Sie arbeitet unter strengeren Vorgaben als die Variante in den USA. Die niederländische Behörde betonte bei der Freigabe, dass ein Fahrzeug mit "FSD Supervised" nicht selbstständig fahre.
Acht EU-Länder erlauben das System laut Reuters inzwischen. Dazu gehören zusätzlich zu den Niederlanden auch Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien und Kroatien. Die Slowakei soll als neuntes Land hinzukommen.
Eine EU-weite Entscheidung verschiebt sich voraussichtlich auf Dezember. Frankreich und Schweden prüfen weiterhin einzelne Funktionen, vor allem den Umgang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für eine europaweite Freigabe müssen mindestens 15 der 27 EU-Staaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.
