Mopedfahrer flüchtet vor Polizei - kein Versicherungsschutz
Am Sonntag, dem 01.03.2026, gegen 19:00 Uhr stellten Polizeibeamte, in der Coburger Straße in Gräfenthal, ein fahrendes Simson-Moped ohne Versicherungskennzeichen fest.
Gräfenthal (ots) - Als die Beamten das Fahrzeug anhalten wollten, beschleunigte der Fahrer und versuchte offenbar zu flüchten. Die Flucht konnte jedoch schnell beendet werden, und das Moped wurde kontrolliert.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht
pflichtversichert war. Zudem war es technisch verändert und erreichte deutlich höhere Geschwindigkeiten als die zulässigen 60 km/h für Simson-Mopeds. Der 17-jährige Fahrer verfügte daher nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, da der "Mopedführerschein" (Führerscheinlklasse AM) nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h bzw. für Simson-Mopeds maximal 60 km/h gilt.
Gegen den Jugendlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens aufgrund der versuchten Flucht. Der Jugendliche wurde seinen Eltern übergeben, das Moped wurde sichergestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass ab dem 01.03.2026 neue Versicherungskennzeichen angebracht werden müssen. Für das Jahr 2026 wird das bisherige grüne Kennzeichen durch ein schwarzes ersetzt. Die Kennzeichen werden von der jeweiligen Versicherung ausgegeben.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht
pflichtversichert war. Zudem war es technisch verändert und erreichte deutlich höhere Geschwindigkeiten als die zulässigen 60 km/h für Simson-Mopeds. Der 17-jährige Fahrer verfügte daher nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, da der "Mopedführerschein" (Führerscheinlklasse AM) nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h bzw. für Simson-Mopeds maximal 60 km/h gilt.
Gegen den Jugendlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens aufgrund der versuchten Flucht. Der Jugendliche wurde seinen Eltern übergeben, das Moped wurde sichergestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass ab dem 01.03.2026 neue Versicherungskennzeichen angebracht werden müssen. Für das Jahr 2026 wird das bisherige grüne Kennzeichen durch ein schwarzes ersetzt. Die Kennzeichen werden von der jeweiligen Versicherung ausgegeben.
Quelle: Thüringen