Betrug: Angeblicher Klempner verlangt Wucherpreis; Appell an mögliche Geschädigte sowie Mitarbeiter von Banken etc.
Dass verschiedene Betrugsmaschen existieren, um an Geld von ahnungslosen oder hilfesuchenden Menschen zu gelangen, ist leider nichts Neues.
Rudolstadt (ots) - Im aktuellen Fall aus Rudolstadt jedoch gingen Betrüger mit einer eher seltenen Masche vor: Eine Seniorin suchte im Internet zu Beginn dieser Woche den Kontakt zu einer ihr eigentlich bekannten Klempnerfirma, um ihre verstopfte Toilette reparieren zu lassen. Schließlich kam ein Monteur zu ihr nach Hause und verlangte nach einer Stunde Arbeit 3500 Euro. Da die 82-Jährige den Wucherbetrag nicht bezahlen wollte, bedrängte der Mann sie und durch geschickte Gesprächsführung gelang es zusätzlich, unbemerkt weitere 1000 Euro vom Konto der Frau abzubuchen.
Schließlich fuhr der Betrüger die Frau noch zu ihrer Hausbank - leider blieb der noch stattfindende Betrug auch dort unbemerkt und die Seniorin wurde nach Abbuchung von insgesamt 4500 Euro durch den Täter wieder an ihrer Wohnanschrift abgesetzt. Nachträglich bemerkte sie den Betrug und erstattete Anzeige. Eine Rücksprache mit der ihr eigentlich bekannten Klempnerfirma ergab, dass bei dieser kein Auftrag einging. Die Umstände, wie die Geschädigte auf eine möglicherweise gefälschte Website gelangte oder wie genau es zum Betrug kam, und weshalb persönlich kontaktierte Mitarbeiter der Hausbank nicht aufmerksam wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Polizeilicherseits ergeht der Hinweis, Firmen für verschiedene Reparaturzwecke (auch für Arbeiten an Haus und Hof) sensibel und sorgfältig auszuwählen (Anmerkung: Betrügerische Firmen bieten häufig ungefragt im direkten, persönlichen Kontakt Instandsetzungen von Dach, Dachrinnen sowie Pflasterarbeiten zu stark überhöhten Preisen an). Bei Unstimmigkeiten und abweichenden Zahlungsforderungen wird geraten, unverzüglich die örtliche Polizei zu informieren oder Bekannte zu kontaktieren. Lassen Sie unangekündigte Monteure/ Reparateure nicht unbeaufsichtigt im Haus allein.
Bankmitarbeitende bzw. Mitarbeitende in anderen Berufszweigen, die mit potentiellen Opfern eines Betrugs in Kontakt kommen, werden um besondere Achtsamkeit und sensible Reaktion gebeten, wenn ein möglicher Betrug durch Kunden oder andere Anfragende beschrieben wird. Kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei, um möglicherweise einen Schaden von den Anfragenden abzuwenden und der Polizei die Möglichkeit zu geben, den potentieller Täter noch während der vermuteten Betrugshandlung in flagranti festzustellen.
Schließlich fuhr der Betrüger die Frau noch zu ihrer Hausbank - leider blieb der noch stattfindende Betrug auch dort unbemerkt und die Seniorin wurde nach Abbuchung von insgesamt 4500 Euro durch den Täter wieder an ihrer Wohnanschrift abgesetzt. Nachträglich bemerkte sie den Betrug und erstattete Anzeige. Eine Rücksprache mit der ihr eigentlich bekannten Klempnerfirma ergab, dass bei dieser kein Auftrag einging. Die Umstände, wie die Geschädigte auf eine möglicherweise gefälschte Website gelangte oder wie genau es zum Betrug kam, und weshalb persönlich kontaktierte Mitarbeiter der Hausbank nicht aufmerksam wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Polizeilicherseits ergeht der Hinweis, Firmen für verschiedene Reparaturzwecke (auch für Arbeiten an Haus und Hof) sensibel und sorgfältig auszuwählen (Anmerkung: Betrügerische Firmen bieten häufig ungefragt im direkten, persönlichen Kontakt Instandsetzungen von Dach, Dachrinnen sowie Pflasterarbeiten zu stark überhöhten Preisen an). Bei Unstimmigkeiten und abweichenden Zahlungsforderungen wird geraten, unverzüglich die örtliche Polizei zu informieren oder Bekannte zu kontaktieren. Lassen Sie unangekündigte Monteure/ Reparateure nicht unbeaufsichtigt im Haus allein.
Bankmitarbeitende bzw. Mitarbeitende in anderen Berufszweigen, die mit potentiellen Opfern eines Betrugs in Kontakt kommen, werden um besondere Achtsamkeit und sensible Reaktion gebeten, wenn ein möglicher Betrug durch Kunden oder andere Anfragende beschrieben wird. Kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei, um möglicherweise einen Schaden von den Anfragenden abzuwenden und der Polizei die Möglichkeit zu geben, den potentieller Täter noch während der vermuteten Betrugshandlung in flagranti festzustellen.
Quelle: Thüringen