Ruhestörung bringt mehrere Straftaten ans Licht
Eine Ruhestörung in der Dorfstraße in Gudersleben (Ellrich) löste am 03.04.2026, ab 20:45 Uhr gleich mehrere polizeiliche Einsätze aus.
Gudersleben (Ellrich) (ots) - Während die Sitution im ersten Anlauf noch verbal besänftigt werden konnte, stellte sich dies beim nachfolgenden Einsatz (22:45 Uhr) anders dar: Offensichtlich wurde in der Zwischenzeit durch eine erheblich alkoholisierte, erst 17-Jährige ein nicht zugelassener PKW mit zweckentfremdeten Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt, welcher auf der Zufahrt zum Grundstück verunfallte. Ein Atemalholtest ergab einen Wert von deutlich über 1 Promille. Die 17-Jährige war zudem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und muss sich nunmehr aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs (Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss) und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
Noch während der Anzeigenaufnahme kam es auf dem Grundstück zu einer Schlägerei zwischen einem 18- und einem 19-Jährigen, an der sich fortfolgend auch ein 53-Jähriger beteiligte. Die Beteiligten konnten nur durch den Einsatz von Pfefferspray voneiander getrennt werden (leichte Verletzungen), wobei auch ein Polizeibeamter leicht verletzt wurde. Auch hier standen insbesondere die beiden jungen "Streithähne" mit einer nicht unerheblichen Alkoholisierung im Blickpunkt. Die Polizeibeamten erstatten u. a. Anzeige aufgrund des "Tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte" und zweier Körperverletzungen.
Noch während der Anzeigenaufnahme kam es auf dem Grundstück zu einer Schlägerei zwischen einem 18- und einem 19-Jährigen, an der sich fortfolgend auch ein 53-Jähriger beteiligte. Die Beteiligten konnten nur durch den Einsatz von Pfefferspray voneiander getrennt werden (leichte Verletzungen), wobei auch ein Polizeibeamter leicht verletzt wurde. Auch hier standen insbesondere die beiden jungen "Streithähne" mit einer nicht unerheblichen Alkoholisierung im Blickpunkt. Die Polizeibeamten erstatten u. a. Anzeige aufgrund des "Tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte" und zweier Körperverletzungen.
Quelle: Thüringen