Abgelaufenes Versicherungskennzeichen
Nordhäuser Polizeibeamte kontrollierten am Freitagmittag einen 69-jährigen E-Scooterfahrer im Stadtgebiet von Nordhausen.
Nordhausen (ots) - Im Rahmen der Kontrolle fiel auf, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug des 69-Jährigen ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Es bestand somit kein gültiger Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Der Fahrer muss sich aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Weiterfahrt wurde ihm Untersagt.
Quelle: Thüringen