Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort -> Täter ermittelt
Im Rahmen eines Verkehrsunfalles, welcher sich am Samstag, den 21.03.2026 um 17:00 Uhr in der Puschkinstraße von 04600 Altenburg zugetragen hat, verließ der Unfallverursacher pflichtwidrig die Unfallstelle.
Altenburg (ots) - Bei der Aufnahme stellte sich heraus, dass die 41 - jährige Fahrerin eines BMW sowie der Unfallverursacher an der roten Lichtzeichenanlage verkehrsbedingt halten mussten. Als die Ampel auf Grün schaltete fuhr der 24 - jährige Fahrzeugführer eines VW zu weit nach rechts und kollidierte mit dem BMW.
Nach der Kollision verließ der Verursacher die Unfallstelle pflichtwidrig, konnte allerdings bekannt gemacht werden.
Dieser muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Die Strafandrohung laut Strafgesetzbuch beträgt bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.(AG)
Nach der Kollision verließ der Verursacher die Unfallstelle pflichtwidrig, konnte allerdings bekannt gemacht werden.
Dieser muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Die Strafandrohung laut Strafgesetzbuch beträgt bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.(AG)
Quelle: Thüringen