Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Greiz.
Greiz (ots) - Beamte der Polizeiinspektion Greiz konnten am vergangenen
Wochenende im Schutzbereich mehrere Fälle feststellen, in denen Fahrzeuge ohne
den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt
wurden.
Am Samstagmorgen wurde ein 61-jähriger Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges
einer Verkehrskontrolle in der Straße Dr.-Rathenau-Platz in Greiz unterzogen. An
dem festgestellten E-Bike war ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem
Vorjahr angebracht, welches bereits seit dem 1. März seine Gültigkeit verloren
hatte.
Ein ähnlich gelagerter Sachverhalt ereignete sich am Samstagnachmittag
(21.03.2026) gegen 16:30 Uhr in Auma. In der Triptiser Straße hielten Beamte
einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer an. Auch hier stellten die eingesetzten
Kräfte fest, dass das Fahrzeug lediglich mit einem veralteten grünen Kennzeichen
versehen war.
In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei hat entsprechende
Strafverfahren eingeleitet. Diese richten sich nicht nur gegen die jeweiligen
Fahrzeugführer, sondern auch gegen die Halter der Fahrzeuge, da diese das Führen
ohne gültigen Versicherungsschutz gestattet hatten.
Wochenende im Schutzbereich mehrere Fälle feststellen, in denen Fahrzeuge ohne
den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt
wurden.
Am Samstagmorgen wurde ein 61-jähriger Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges
einer Verkehrskontrolle in der Straße Dr.-Rathenau-Platz in Greiz unterzogen. An
dem festgestellten E-Bike war ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem
Vorjahr angebracht, welches bereits seit dem 1. März seine Gültigkeit verloren
hatte.
Ein ähnlich gelagerter Sachverhalt ereignete sich am Samstagnachmittag
(21.03.2026) gegen 16:30 Uhr in Auma. In der Triptiser Straße hielten Beamte
einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer an. Auch hier stellten die eingesetzten
Kräfte fest, dass das Fahrzeug lediglich mit einem veralteten grünen Kennzeichen
versehen war.
In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei hat entsprechende
Strafverfahren eingeleitet. Diese richten sich nicht nur gegen die jeweiligen
Fahrzeugführer, sondern auch gegen die Halter der Fahrzeuge, da diese das Führen
ohne gültigen Versicherungsschutz gestattet hatten.
Quelle: Thüringen