Versicherung abgelaufen - Polizei stoppt E-Scooter
Beamte der Polizei führten am Freitagmorgen, dem 06.03.2026, eine Verkehrskontrolle am Urbicher Kreuz in Erfurt durch.
Erfurt (ots) - Gegen 07:55 Uhr überprüften sie dabei einen 47-jährigen Fahrer eines E-Scooters (Elektrokleinstfahrzeug).
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass an dem Fahrzeug noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr (2025) angebracht war. Dieses war bereits abgelaufen, sodass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Gegen den Fahrer wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge jährlich zum 1. März wechseln und damit die Kennzeichen des Vorjahres ihre Gültigkeit verlieren. Während im vergangenen Versicherungsjahr grüne Kennzeichen ausgegeben wurden, gilt seit dem 01.03.2026 die neue schwarze Kennzeichenfarbe. Fahrzeugführer sollten daher darauf achten, rechtzeitig ein aktuelles Versicherungskennzeichen anzubringen beziehungsweise für gültigen Versicherungsschutz zu sorgen. (FH)
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass an dem Fahrzeug noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr (2025) angebracht war. Dieses war bereits abgelaufen, sodass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Gegen den Fahrer wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge jährlich zum 1. März wechseln und damit die Kennzeichen des Vorjahres ihre Gültigkeit verlieren. Während im vergangenen Versicherungsjahr grüne Kennzeichen ausgegeben wurden, gilt seit dem 01.03.2026 die neue schwarze Kennzeichenfarbe. Fahrzeugführer sollten daher darauf achten, rechtzeitig ein aktuelles Versicherungskennzeichen anzubringen beziehungsweise für gültigen Versicherungsschutz zu sorgen. (FH)
Quelle: Thüringen