E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt
Am Freitagabend kontrollierten Polizeibeamte in der Frohndorfer Straße in Sömmerda einen 24-jährigen Fahrer eines E-Scooters.
Sömmerda (ots) - Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug noch ein Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Versicherungsjahr angebracht war. Dieses hatte lediglich bis Ende Februar 2026 Gültigkeit. Ein aktueller Versicherungsschutz bestand somit nicht.
Gegen den 24-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem 1. März 2026 für viele Fahrzeuge ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Dies betrifft unter anderem Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, Mopeds, Elektroroller sowie sogenannte Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Fahrzeughalter sollten daher prüfen, ob ihr Fahrzeug über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügt, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. (TS)
Gegen den 24-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem 1. März 2026 für viele Fahrzeuge ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Dies betrifft unter anderem Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, Mopeds, Elektroroller sowie sogenannte Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Fahrzeughalter sollten daher prüfen, ob ihr Fahrzeug über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügt, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. (TS)
Quelle: Thüringen