BAB 1 - Kreuz Lübeck / 65 km/h zu schnell auf der Bundesautobahn 1
Am Dienstagmorgen (07.04.2026) stellten Beamte des Polizei-Autobahn- und -Bezirksreviers Scharbeutz auf der Bundesautobahn 1 einen hohen Geschwindigkeitsverstoß einer Fahrzeugführerin fest.
Lübeck (ots) - Die Polizisten zeichneten den Verstoß mit ihrem Videowagen auf und nahmen eine Messung der Geschwindigkeit vor. Der Frau drohen ein Bußgeld, Fahrverbot sowie Punkte im Fahreignungsregister.
Gegen 08:00 Uhr befuhr eine 31-jährige Frau aus dem Kreis Ostholstein die Bundesautobahn 1 in Richtung Hamburg. Kurz hinter dem Kreuz Lübeck fiel sie den Beamten des Video- und Geschwindigkeitsmessdienstes des Polizei-Autobahn- und -Bezirksreviers Scharbeutz mit ihrem Videowagen auf.
Im dortigen Bereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Die Polizeibeamten bemerkten, dass die 31-Jährige mit ihrem VW T-Roc deutlich schneller fuhr und begannen, ihre Fahrt mit ihrem Videowagen aufzuzeichnen. Die Geschwindigkeitsmessung ergab nach Abzug der Toleranz einen Wert von 185 km/h.
Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 65 km/h drohen der Ostholsteinerin nun ein Bußgeld in Höhe von 600EUR, zwei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Gegen 08:00 Uhr befuhr eine 31-jährige Frau aus dem Kreis Ostholstein die Bundesautobahn 1 in Richtung Hamburg. Kurz hinter dem Kreuz Lübeck fiel sie den Beamten des Video- und Geschwindigkeitsmessdienstes des Polizei-Autobahn- und -Bezirksreviers Scharbeutz mit ihrem Videowagen auf.
Im dortigen Bereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Die Polizeibeamten bemerkten, dass die 31-Jährige mit ihrem VW T-Roc deutlich schneller fuhr und begannen, ihre Fahrt mit ihrem Videowagen aufzuzeichnen. Die Geschwindigkeitsmessung ergab nach Abzug der Toleranz einen Wert von 185 km/h.
Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 65 km/h drohen der Ostholsteinerin nun ein Bußgeld in Höhe von 600EUR, zwei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Quelle: Schleswig-Holstein