Versuchter Betrug durch Dienstleistung von Handwerkern
Am Donnerstag (19.03.2026, gegen 10:30 Uhr) wurde in der Dietlindenstraße eine Seniorin vor ihrem Wohnhaus von mehreren unbekannten Männern angesprochen.
Ludwigshafen (ots) - Diese wollten sie davon überzeugen, neues Dämmmaterial auf ihr Carport zu legen, welches sie dann ohne Aufforderung taten. Der Mann der Geschädigten wurde darauf aufmerksam und ließ sich auf ein Geschäft mit den unbekannten Männern ein. Diese forderten nach ihrer Arbeit mehrere Tausend Euro in Bargeld, eine Rechnung wollten sie allerdings nicht aushändigen. Als der Ehemann das Geld in einer Bank beschaffen wollte, wurde er von einem der vier Unbekannten begleitet. Eine Mitarbeiterin der Bank des Geschädigten wies ihn auf die Betrugsmasche hin.
Als der Geschädigte daraufhin einen der Täter darauf ansprechen wollte, war dieser bereits geflüchtet.
Tipps der Polizei gegen Haustürbetrug
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.
- Bezahlen Sie nichts in bar.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden
haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Weitere Infos finden Sie unter: www.polizei-beratung.de
Als der Geschädigte daraufhin einen der Täter darauf ansprechen wollte, war dieser bereits geflüchtet.
Tipps der Polizei gegen Haustürbetrug
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.
- Bezahlen Sie nichts in bar.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden
haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Weitere Infos finden Sie unter: www.polizei-beratung.de
Quelle: Rheinland-Pfalz