Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Abend des 07.02.2026, wurde ein PKW mit ausländischem Kennzeichen im Rahmen einer Kontrollstelle durch die Polizei kontrolliert.
Ludwigshafen - Mitte (ots) - Es stellte sich heraus, dass der Fahrzeughalter bereits seit längerer Zeit in Deutschland wohnt. Dennoch hatte er es versäumt, sein Fahrzeug ordnungsgemäß in Deutschland zuzulassen.
Den Halter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die weitere Nutzung des Fahrzeuges musste durch die Polizei untersagt werden.
Weitere Informationen sowie Hilfestellungen zum Thema "Zulassung ausländischer Fahrzeuge" bietet unter anderem die Webseite des Zolls (www.zoll.de) sowie das Serviceportal Rheinland-Pfalz (service.rlp.de).
Den Halter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die weitere Nutzung des Fahrzeuges musste durch die Polizei untersagt werden.
Weitere Informationen sowie Hilfestellungen zum Thema "Zulassung ausländischer Fahrzeuge" bietet unter anderem die Webseite des Zolls (www.zoll.de) sowie das Serviceportal Rheinland-Pfalz (service.rlp.de).
Quelle: Rheinland-Pfalz