E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Am gestrigen Dienstag (17.03.2026) befuhr ein 17-Jähriger die Valentin-Bauer-Straße auf seinem E-Scooter und flüchtete, als Polizeikräfte eine Verkehrskontrolle durchführen wollten.
Ludwigshafen (ots) - Nach einer kurzen Verfolgung wurde der 17-Jährige, der ohne gültiges Versicherungskennzeichen fuhr, in der Gudrunstraße festgestellt.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
Quelle: Rheinland-Pfalz