Versicherungskennzeichen wechseln: Ab 1. März gilt Schwarz
Ab dem 1. März 2026 benötigen Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein neues Versicherungskennzeichen.
Mainz (ots) - Die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich - diesmal von Grün auf Schwarz.
Wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. In solchen Fällen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem gilt: Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ohne Versicherung sämtliche Schäden selbst tragen.
Fahrzeughalter können das neue Versicherungskennzeichen direkt bei ihrer Versicherung beantragen; viele Anbieter ermöglichen eine Online-Bestellung. Für die Beantragung werden in der Regel der Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls eine Bestätigung der aktuellen Versicherung benötigt.
Wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. In solchen Fällen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem gilt: Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ohne Versicherung sämtliche Schäden selbst tragen.
Fahrzeughalter können das neue Versicherungskennzeichen direkt bei ihrer Versicherung beantragen; viele Anbieter ermöglichen eine Online-Bestellung. Für die Beantragung werden in der Regel der Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls eine Bestätigung der aktuellen Versicherung benötigt.
Quelle: Rheinland-Pfalz