Meteoritenfall Güls - Polizei warnt vor unberechtigtem Betreten fremder Grundstücke
Mit Bezug auf die bisherige Berichterstattung bezüglich des Meteoriten, der in einem Anwesen in Koblenz-Güls einschlug, weist die Polizei aus gegebenem Anlass ausdrücklich darauf hin, dass die Privatsphäre der Anwohner uneingeschränkt zu respektieren ist.
Koblenz (ots) - Hierzu zählt insbesondere das unbefugte Betreten fremder Grundstücke.
Hiermit wird zudem der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht, was zur Fertigung einer Strafanzeige führt.
Hiermit wird zudem der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht, was zur Fertigung einer Strafanzeige führt.
Quelle: Rheinland-Pfalz